Welche Bewilligungen brauchst du für ein Restaurant?

Wer in der Schweiz ein Restaurant eröffnet, braucht eine kantonale Bewilligung und muss den Betrieb als Lebensmittelbetrieb melden. Welche Ausbildung, welche Gebühren und welche Fristen gelten, bestimmt der Kanton.

Bewilligungen
In 30 Sekunden
  1. Die Gastgewerbebewilligung erteilt je nach Kanton die Gemeinde oder der Kanton.
  2. Bern, Basel-Stadt, Waadt und Tessin verlangen einen Fähigkeitsausweis, Zürich nicht.
  3. Ab CHF 100'000 Jahresumsatz bist du mehrwertsteuerpflichtig.

Um in der Schweiz ein Restaurant zu eröffnen, brauchst du eine Bewilligung nach dem Gastgewerbegesetz deines Kantons. Vor der Eröffnung meldest du deinen Betrieb zudem bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle. Einen Fähigkeitsausweis, früher Wirtepatent genannt, verlangen zum Beispiel Bern, Basel-Stadt, die Waadt und das Tessin. Zürich verlangt keinen.

Je nach Lokal kommen eine Baubewilligung, der Eintrag ins Handelsregister, die Anmeldung bei der Mehrwertsteuer und deine Pflichten als Arbeitgeber dazu. Diese Übersicht zeigt, was du wo beantragen musst.

Welche Bewilligungen brauche ich für ein Restaurant?

Die Schritte sind in allen Kantonen ähnlich. Die Details unterscheiden sich aber stark.

  • Gastgewerbebewilligung nach kantonalem Recht. Je nach Kanton heisst sie Patent, Betriebsbewilligung oder Licence.
  • Meldung als Lebensmittelbetrieb bei der kantonalen Vollzugsbehörde, bevor du startest.
  • Baubewilligung oder Bauabnahme, wenn du umbaust oder die Nutzung des Lokals änderst.
  • Eintrag ins Handelsregister, je nach Rechtsform und Umsatz.
  • Anmeldung bei der Mehrwertsteuer, sobald dein Umsatz CHF 100’000 pro Jahr erreicht.
  • Sozialversicherungen und L-GAV, sobald du Personal anstellst.

Braucht es in der Schweiz noch ein Wirtepatent?

Das entscheidet jeder Kanton selbst. Manche Kantone verlangen für die Person, die den Betrieb führt, einen gastgewerblichen Fähigkeitsausweis. Andere verzichten darauf. Die Tabelle zeigt fünf Beispiele.

Kanton Fähigkeitsausweis Wer bewilligt Hinweise
Zürich Nein Gemeinde (Gastwirtschaftspatent) Gesuch mindestens vier Wochen vor der Eröffnung. Verlangt werden unter anderem ein Handlungsfähigkeitsausweis und ein Strafregisterauszug.
Bern Ja, mit Ausnahmen Regierungsstatthalteramt, Gesuch über die Standortgemeinde Fehlt der Ausweis, setzt die Behörde eine Frist von höchstens einem Jahr.
Basel-Stadt Ja Bau- und Gastgewerbeinspektorat Gebühr CHF 600. Bei vollständigen Unterlagen entscheidet die Behörde innert rund einem Monat.
Waadt Ja (certificat cantonal d’aptitudes) Police cantonale du commerce Gesuch mindestens 30 Tage vor der Eröffnung. Gebührenvorschuss CHF 500.
Tessin Ja (diploma cantonale d’esercente) Kantonales Departement Die Gemeinde bestätigt vorher, dass das Lokal geeignet ist.

Bern kennt Ausnahmen. Keinen Ausweis brauchen etwa öffentliche Restaurants in Spitälern und Heimen sowie einfache Betriebe in Wander- und Skigebieten ausserhalb von Ortschaften mit höchstens 50 Sitzplätzen. In besonderen Fällen kann die Behörde ganz oder teilweise auf den Ausweis verzichten, zum Beispiel wenn ein Betrieb kein Essen anbietet.

In Basel-Stadt legst du ohne anerkannten Ausweis die Wirtefachprüfung ab. Sie umfasst 70 Fragen, dauert 90 Minuten und kostet CHF 380. Ausweise aller anderen Kantone und die Abschlüsse G1 und G2 von GastroSuisse sind anerkannt.

Ist die Bewilligung an die Person oder an das Lokal gebunden?

Meist an beides. In Basel-Stadt erhält eine bestimmte natürliche Person die Bewilligung. Sie ist nicht übertragbar. Im Kanton Zürich ist das Patent persönlich und örtlich beschränkt. Im Tessin gibt es pro Betrieb eine Bewilligung für ein bestimmtes Lokal. In Bern muss eine verantwortliche Person den Betrieb persönlich leiten. Wechselt sie, reichst du einen Monat vor der Übergabe ein neues Gesuch ein.

Für die Systemgastronomie bedeutet das, dass in diesen Kantonen jede Filiale eine eigene Bewilligung und eine eigene verantwortliche Person braucht.

Wie melde ich mein Restaurant bei der Lebensmittelkontrolle an?

Nach Art. 20 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) muss jeder, der mit Lebensmitteln umgeht, seine Tätigkeit der kantonalen Vollzugsbehörde melden. Die Meldung erfolgt vor der Eröffnung. Auch wichtige Änderungen und die Schliessung des Betriebs musst du melden.

Im Kanton Zürich meldest du dich online beim Kantonalen Labor. Änderungen der Betriebsdaten meldest du dort innert 14 Tagen. Ab dem ersten Tag gilt die Pflicht zur Selbstkontrolle nach dem Lebensmittelgesetz. Dein schriftliches Hygienekonzept muss also bereitliegen, bevor die ersten Gäste kommen.

Was brauche ich für den Alkoholausschank?

Der Ausschank ist Teil der kantonalen Gastgewerbebewilligung. Im Kanton Zürich gibt es das Gastwirtschaftspatent mit oder ohne Alkoholausschank. Für gebrannte Wasser, also Spirituosen, kommt eine Patentabgabe dazu. Sie beträgt je nach Betrieb zwischen CHF 200 und CHF 8’000 für jeweils vier Jahre. Im Kanton Bern brauchst du für einen öffentlichen Betrieb mit Alkoholausschank die Betriebsbewilligung A.

In der ganzen Schweiz gelten die Altersgrenzen des Bundes. Bier, Wein und Most darfst du ab 16 Jahren abgeben. Spirituosen, Aperitifs und Alcopops gibt es erst ab 18 Jahren. Einzelne Kantone sind strenger.

Braucht mein Lokal eine Baubewilligung?

Kläre das früh, vor allem wenn du umbaust oder ein Ladenlokal oder Büro neu als Restaurant nutzen willst. In Basel-Stadt fragst du bei der Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle, ob ein Baugesuch nötig ist. Die baulichen Anforderungen müssen erfüllt sein, bevor du die Betriebsbewilligung erhältst.

In Winterthur ist die Bauabnahme durch Bauinspektor, Feuerpolizei und Verwaltungspolizei Voraussetzung für das Gastwirtschaftspatent. Im Tessin bestätigt die Gemeinde die Eignung des Lokals. Unterschreibe einen Mietvertrag deshalb erst, wenn du weisst, ob und was du umbauen musst.

Muss ich mein Restaurant im Handelsregister eintragen?

Als Einzelunternehmen musst du dich eintragen, wenn dein Jahresumsatz CHF 100’000 erreicht (Art. 36 Handelsregisterverordnung). Darunter ist der Eintrag je nach Tätigkeit freiwillig. In der Waadt setzt die Bewilligung zum Betreiben eines Restaurants einen Eintrag im Handelsregister voraus.

Im UID-Register des Bundesamts für Statistik findest du die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) deines Betriebs. Das Register zeigt auch, ob ein Unternehmen im Handelsregister und im MWST-Register eingetragen ist.

Ab welchem Umsatz bin ich mehrwertsteuerpflichtig?

Steuerpflichtig wirst du, wenn du innerhalb eines Jahres im In- und Ausland CHF 100’000 oder mehr Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielst (Art. 10 MWSTG). Massgebend ist der Umsatz ohne Mehrwertsteuer. Nach Beginn der Steuerpflicht hast du 30 Tage Zeit, dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anzumelden.

Leistung MWST-Satz
Speisen und Getränke zum Konsum im Restaurant 8,1 %
Nahrungsmittel zum Mitnehmen oder Liefern, organisatorisch getrennt 2,6 %
Beherbergung inklusive Frühstück 3,8 %

Den reduzierten Satz für Take-away erhältst du nur mit geeigneten organisatorischen Massnahmen, die den Verkauf zum Mitnehmen vom Restaurantbetrieb trennen. Fehlen sie, gilt für den ganzen Umsatz der Normalsatz von 8,1 %.

Was muss ich tun, sobald ich Personal anstelle?

Für alle Betriebe, die Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort anbieten oder fertige Mahlzeiten liefern, gilt der allgemeinverbindlich erklärte Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV). Er gilt in der ganzen Schweiz für Restaurants, Bars, Kantinen, Take-aways, Foodtrucks, Lieferdienste und Catering. Er gilt auch für Teilzeitangestellte und Aushilfen. Ein Gewinnziel ist keine Voraussetzung.

Als Arbeitgeber meldest du dich bei einer AHV-Ausgleichskasse an. Du versicherst dein Personal gegen Unfall, für Krankentaggeld und in der beruflichen Vorsorge. Der L-GAV schreibt 2026 Mindestlöhne ab CHF 3’713 pro Monat, einen 13. Monatslohn und fünf Wochen Ferien vor. Pro Betrieb fällt zudem ein Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag von CHF 99 pro Jahr an.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Wirtepatent ein Restaurant eröffnen?

Im Kanton Zürich ja, dort ist kein Fähigkeitsausweis vorgeschrieben. In Bern, Basel-Stadt, der Waadt und im Tessin braucht die verantwortliche Person einen anerkannten Ausweis.

Gilt mein Fähigkeitsausweis auch in einem anderen Kanton?

Basel-Stadt anerkennt die Ausweise aller Kantone und des Fürstentums Liechtenstein. In anderen Kantonen fragst du bei der Bewilligungsbehörde nach.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

In Basel-Stadt rund einen Monat, wenn die Unterlagen vollständig sind. In Zürich reichst du das Gesuch mindestens vier Wochen, in der Waadt mindestens 30 Tage vor der Eröffnung ein.

Braucht ein Take-away dieselben Bewilligungen?

Auch ein Take-away muss sich als Lebensmittelbetrieb melden und fällt unter den L-GAV. Ob es eine Gastgewerbebewilligung braucht, regelt der Kanton. Zürich befreit zum Beispiel kleine alkoholfreie Betriebe mit höchstens zehn Sitzplätzen vom Patent.

Wann muss ich mich bei der Mehrwertsteuer anmelden?

Sobald dein Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 pro Jahr erreicht. Du meldest dich innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der ESTV an.

Quellen

  1. Kanton Zürich: Gastwirtschaftspatent: www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/gewerbe-betriebsbewilligungen/gastwirtschaftspatent.html
  2. Kanton Bern: Gastgewerbeverordnung (GGV, BSG 935.111): be.lexwork.naz.ch/de/dta/935.111.pdf
  3. Kanton Basel-Stadt: Bewilligung für Restaurationsbetriebe: www.bs.ch/bvd/bgi/gastgewerbebewilligungen/restaurationsbetrieb
  4. Canton de Vaud: Licence pour un établissement de l'hôtellerie et de la restauration: www.vd.ch/prestation-detail/prestation/demander-la-licence-permettant-dexploiter-un-etablissement-de-lhotellerie-restauration
  5. Cantone Ticino: Legge sugli esercizi alberghieri e sulla ristorazione (LEAR): m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/index.php/raccolta-leggi/pdfatto/atto/9303
  6. Kanton Zürich: Lebensmittelbetriebe melden: www.zh.ch/de/gesundheit/lebensmittel-gebrauchsgegenstaende/lebensmittel/verantwortliche-person-lebensmittelbetriebe-melden.html
  7. ESTV: Wichtige Änderungen der MWST (Steuerpflicht, Take-away): www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/mwst/publikationen/mwst-publ-revmwstg-wichtige-aenderungen-de.pdf.download.pdf/mwst-publ-revmwstg-wichtige-aenderungen-de.pdf
  8. KMU-Portal des Bundes: Gründung eines Gastronomiebetriebs: www.kmu.admin.ch/de/gastronomie-gruendung-eines-gastronomiebetriebs

Stand 19.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Newsletter

Neue Produkte und Wissen für die Gastro

Kurz, mit Schweizer Zahlen. Abmelden jederzeit.

Weiterlesen

Das könnte dich auch interessieren

Go to Top