Eine Vollzeitstelle mit abgeschlossener Berufslehre kostet dich 2026 im Gastgewerbe mindestens rund CHF 65’500 pro Jahr. Darin stecken der L-GAV-Mindestlohn von CHF 4’528 pro Monat, der 13. Monatslohn und die Arbeitgeberbeiträge an AHV/IV/EO, ALV, berufliche Vorsorge und Familienausgleichskasse. Dazu kommen die Prämien für Berufsunfall und Krankentaggeld, die je nach Versicherer verschieden sind.
Wie hoch sind die Mindestlöhne im Gastgewerbe 2026?
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) kennt sechs Lohnstufen. Die Löhne gelten ab 1. Januar 2026 beziehungsweise ab der Sommersaison 2026. Sie gelten für Mitarbeitende ab 18 Jahren in Vollzeit.
| Stufe | Voraussetzung | Monatslohn | Stundenlohn bei 42 Std. inkl. Zuschläge |
|---|---|---|---|
| Ia | ohne Berufslehre | CHF 3’713 | CHF 24.96 |
| Ib | ohne Berufslehre, mit Progresso | CHF 3’943 | CHF 26.50 |
| II | Berufsattest (EBA) | CHF 4’070 | CHF 27.36 |
| IIIa | Fähigkeitszeugnis (EFZ) | CHF 4’528 | CHF 30.43 |
| IIIb | EFZ und 6 Tage Weiterbildung | CHF 4’635 | CHF 31.15 |
| IV | Berufsprüfung | CHF 5’293 | CHF 35.58 |
Die Stundenlöhne enthalten die Zuschläge für Ferien (10,65 %), Feiertage (2,27 %) und den 13. Monatslohn (8,33 %).
Für neue Mitarbeitende darfst du die Stufen I, II und IIIa während einer Einführungszeit um höchstens 8 % senken. Das muss schriftlich im Arbeitsvertrag stehen. Bei Stufe I sind das bis zu 12 Monate, wenn die Person noch nie mindestens vier Monate in einem L-GAV-Betrieb gearbeitet hat. Sonst sind es bis zu 3 Monate. Bei Stufe II und IIIa sind es höchstens 3 Monate. Praktikantinnen und Praktikanten anerkannter Hotelfachschulen erhalten mindestens CHF 2’390 pro Monat.
In Genf gilt zusätzlich ein kantonaler Mindestlohn. Er beträgt 2026 CHF 24.59 pro Stunde brutto.
Welche Arbeitgeberbeiträge zahle ich auf den Lohn?
| Versicherung | Arbeitgeber | Mitarbeitende | Hinweis |
|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5,3 % | 5,3 % | auf dem ganzen Lohn |
| ALV | 1,1 % | 1,1 % | bis CHF 148’200 Jahreslohn |
| Familienausgleichskasse (FAK) | 1,025 bis 2,75 % | keine, ausser im Wallis | je nach Kanton und Kasse |
| Berufliche Vorsorge (BVG) | mindestens die Hälfte | höchstens die Hälfte | ab 25 Jahren mindestens 14 % des koordinierten Lohns |
| Berufsunfall (UVG) | ganze Prämie | keine | Prämie je nach Versicherer |
| Nichtberufsunfall (UVG) | keine | ganze Prämie | ab 8 Stunden pro Woche |
| Krankentaggeld | die Hälfte | die Hälfte | 80 % des Lohns während 720 Tagen |
Der BVG-Satz von 14 % gilt nach L-GAV ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag. Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beträgt der Mindestbeitrag 1 % des koordinierten Lohns. Für 2026 liegt die Eintrittsschwelle bei CHF 22’680 und der Koordinationsabzug bei CHF 26’460. Den 13. Monatslohn rechnest du beim koordinierten Lohn mit.
Die AHV-Ausgleichskasse erhebt zudem einen Verwaltungskostenbeitrag. Ihn trägt der Arbeitgeber.
Was kostet eine Stelle mit Lohnstufe IIIa pro Jahr?
Das Beispiel zeigt einen Koch mit EFZ, 30 Jahre alt, Vollzeit mit 42 Stunden pro Woche. Der Lohn liegt genau auf dem Mindestlohn. Für die berufliche Vorsorge gilt der Mindestbeitrag des L-GAV von 14 %. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte.
| Posten | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Monatslohn 12 × CHF 4’528 | CHF 54’336.00 |
| 13. Monatslohn | CHF 4’528.00 |
| Jahresbruttolohn | CHF 58’864.00 |
| AHV/IV/EO 5,3 % | CHF 3’119.79 |
| ALV 1,1 % | CHF 647.50 |
| BVG 7 % von CHF 32’404 koordiniertem Lohn | CHF 2’268.28 |
| FAK 1,025 bis 2,75 % | CHF 603.36 bis 1’618.76 |
| Total ohne Unfall, Krankentaggeld und Verwaltungskosten | CHF 65’502.93 bis 66’518.34 |
Die Lohnnebenkosten machen in diesem Beispiel 11,3 bis 13,0 % des Bruttolohns aus. Pro Monat kostet die Stelle CHF 5’458 bis 5’543. Die Prämie für Berufsunfall und deinen Anteil am Krankentaggeld erfährst du bei deinen Versicherern. Rechne sie dazu.
Was kostet eine Arbeitsstunde wirklich?
Bei 42 Stunden pro Woche bezahlst du 52 Wochen, also 2’184 Stunden im Jahr. Der L-GAV gewährt aber fünf Wochen Ferien und sechs bezahlte Feiertage. Ziehst du diese ab, bleiben 1’923,6 Arbeitsstunden. Im Beispiel kostet dich eine geleistete Stunde damit CHF 34.05 bis 34.58.
Abwesenheiten erhöhen die Kosten weiter. Hat deine Krankentaggeldversicherung eine Wartefrist, zahlst du in dieser Zeit 88 % des Bruttolohns. Der L-GAV erlaubt eine Wartefrist von höchstens 60 Tagen pro Jahr. Nach einem Unfall zahlst du für die ersten zwei Tage ebenfalls 88 %.
Welche Arbeitszeit gilt im Gastgewerbe?
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt höchstens 42 Stunden. In Saisonbetrieben sind es höchstens 43,5 Stunden, in Kleinbetrieben höchstens 45 Stunden. Als Kleinbetrieb gilt, wer neben dem Arbeitgeber höchstens vier Vollzeitangestellte oder höchstens sechs Angestellte mit zusammen höchstens 400 Stellenprozent beschäftigt. Mitarbeitende haben Anspruch auf zwei Ruhetage pro Woche.
Überstunden gleichst du mit Freizeit von gleicher Dauer aus oder bezahlst sie. Du zahlst 100 % des Bruttolohns, wenn du die Arbeitszeit erfasst, den Saldo jeden Monat schriftlich bestätigst und die Überstunden spätestens mit dem letzten Lohn auszahlst. Fehlt eine dieser Bedingungen, schuldest du 125 %. Die Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen, steht in Art. 21 L-GAV. Bei einem Bruttolohn von mindestens CHF 6’750 pro Monat ohne 13. Monatslohn darfst du die Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag schriftlich frei regeln.
Was kostet eine Aushilfe im Stundenlohn?
Für eine Aushilfe ohne Berufslehre (Stufe Ia) beträgt der Mindestlohn bei 42 Stunden pro Woche CHF 24.96 pro Stunde, inklusive Zuschläge. Darauf zahlst du 5,3 % AHV/IV/EO und 1,1 % ALV. Mit der FAK kostet dich die Stunde so CHF 26.81 bis 27.24, je nach Kanton und Kasse.
Liegt der Jahreslohn unter der BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22’680, entfällt die obligatorische berufliche Vorsorge. Arbeitet die Aushilfe weniger als 8 Stunden pro Woche, musst du sie nur gegen Berufsunfall versichern. Verdient jemand bei dir höchstens CHF 2’500 im Kalenderjahr, werden AHV-Beiträge nur auf Verlangen der versicherten Person erhoben.
Wie rechne ich Ferien und 13. Monatslohn im Stundenlohn ab?
Bei Aushilfen und Mitarbeitenden im Stundenlohn zahlst du Ferien, Feiertage und den 13. Monatslohn als Zuschlag aus. Für Ferien sind es 10,65 %, für Feiertage 2,27 % und für den 13. Monatslohn 8,33 %. Weise jeden Zuschlag auf der Lohnabrechnung separat aus.
Häufige Fragen
Muss ich im Gastgewerbe einen 13. Monatslohn zahlen?
Ja. Der L-GAV schreibt 100 % eines Bruttomonatslohns vor. Bei einem unvollständigen Jahr gilt er anteilsmässig, ausser das Arbeitsverhältnis endet in der Probezeit.
Darf ich weniger als den L-GAV-Mindestlohn zahlen?
Nur als Einführungslohn, um höchstens 8 % und befristet. Ausgenommen sind unter anderem Vollzeitstudierende über 18 Jahre und Praktikanten nach Art. 11 L-GAV.
Wer zahlt die Krankentaggeldversicherung?
Arbeitgeber und Mitarbeitende zahlen je die Hälfte der Prämie. Die Versicherung zahlt 80 % des Bruttolohns während 720 von 900 Tagen.
Wie viele Ferien haben Mitarbeitende im Gastgewerbe?
Fünf Wochen pro Jahr, also 35 Kalendertage. Im Stundenlohn beträgt die Ferienentschädigung 10,65 %.
Was ist der Bildungs- und Vollzugskostenbeitrag?
Ein Beitrag an den Vollzug des L-GAV. Er beträgt CHF 99 pro Jahr für den Betrieb und für jede Person mit mehr als 50 % Pensum. Für kleinere Pensen und Aushilfen unter sechs Monaten sind es CHF 49.50.
Quellen
- L-GAV: Mindestlöhne ab 2026 (Art. 10 und 11): l-gav.ch/fileadmin/user_upload/Einlageblatt_Art-10_Art-11_2026_DE.pdf
- L-GAV: Merkblatt Löhne 2026 mit Stundenlöhnen und Zuschlägen: l-gav.ch/fileadmin/user_upload/Merkblatt_L%C3%B6hne_2026.pdf
- L-GAV: Art. 15 Arbeitszeit und Überstunden: l-gav.ch/vertrag-aktuell/iv-arbeitszeit-und-freizeit/art-15-arbeitszeit-/-ueberstunden
- L-GAV: Art. 23 Krankengeldversicherung: l-gav.ch/vertrag-aktuell/v-lohnersatz-und-sozialversicherungen/art-23-krankengeldversicherung-/-schwangerschaft
- L-GAV: Art. 27 Berufliche Vorsorge: l-gav.ch/vertrag-aktuell/v-lohnersatz-und-sozialversicherungen/art-27-berufliche-vorsorge
- Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 2.01 Beiträge an die AHV, IV und EO: ahv-iv.ch/p/2.01.d
- Bund: Synoptische Tabelle der Beitrags- und Prämiensätze, Stand 1.1.2026: sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6877/download
- BSV: Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge 2026: www.bsv.admin.ch/dam/de/sd-web/GZplHByBJoFc/Internet_Masszahlenarticles_25_26_d.pdf
Stand 19.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.