MWST im Restaurant: 8,1 oder 2,6 Prozent?

Im Lokal gilt der Normalsatz von 8,1 Prozent, über die Gasse der reduzierte Satz von 2,6 Prozent. Entscheidend ist, wie du Kasse und Beleg organisierst.

2,6 %Take-away ohne Alkohol
In 30 Sekunden
  1. Im Lokal serviert: 8,1 Prozent MWST.
  2. Take-away ohne Alkohol: 2,6 Prozent, wenn Kasse und Beleg es trennen.
  3. Alkohol kostet immer 8,1 Prozent, auch zum Mitnehmen.

Im Restaurant gilt in der Schweiz der Normalsatz von 8,1 Prozent. Für Speisen und alkoholfreie Getränke zum Mitnehmen oder zur Lieferung gilt der reduzierte Satz von 2,6 Prozent. Alkohol kostet immer 8,1 Prozent. Den tiefen Satz bekommst du aber nur, wenn du Take-away sauber von Konsum vor Ort trennst.

Ein Kaffee kostet den Gast gleich viel, ob er ihn an der Theke trinkt oder mitnimmt. Für dich ist es nicht dasselbe. Wer das nicht trennt, zahlt am Ende auf alles den hohen Satz.

Welche MWST-Sätze gelten in der Gastronomie?

Für das Gastgewerbe zählen drei Sätze. Der Normalsatz von 8,1 Prozent gilt für alles, was du im Lokal servierst. Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent gilt für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke zum Mitnehmen oder zur Lieferung. Der Sondersatz von 3,8 Prozent gilt für Übernachtungen mit Frühstück.

Beispiel Satz
Kaffee an der Theke getrunken 8,1 %
Kaffee im Becher zum Mitnehmen 2,6 %
Sandwich zum Mitnehmen 2,6 %
Pizza, nach Hause geliefert 2,6 %
Bier zum Mitnehmen 8,1 %
Übernachtung mit Frühstück 3,8 %
Frühstück für Gäste ohne Übernachtung 8,1 %
Getränk aus der Minibar 8,1 %

Wann gilt ein Verkauf als Restaurant?

Das Gesetz spricht von gastgewerblichen Leistungen. Dazu gehört alles, was du beim Gast zubereitest oder servierst. Dazu gehört auch, wenn du besondere Vorrichtungen für den Konsum an Ort und Stelle bereithältst (Art. 25 Abs. 3 MWSTG).

Die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt solche Konsumvorrichtungen beim Namen: Tische, Stehtische, Theken und andere Einrichtungen, an denen gegessen wird. Blosse Sitzgelegenheiten ohne Tisch, die vor allem zum Ausruhen da sind, zählen nicht dazu.

Wie trenne ich Take-away richtig?

Den tiefen Satz bekommst du nur mit «geeigneten organisatorischen Massnahmen». Hinweise auf Take-away sind laut Verordnung der erklärte Wunsch des Gastes zum Mitnehmen, eine Verpackung für den Transport und Ware, die nicht zum sofortigen Essen gedacht ist (Art. 55 Abs. 2 MWSTV).

  • Auf dem Beleg muss klar stehen, dass es Take-away war.
  • Eine gemeinsame Kasse muss Lokal und Take-away getrennt erfassen.
  • Fehlt die Trennung, gilt für alles der Normalsatz.

Gilt für Alkohol zum Mitnehmen auch 2,6 Prozent?

Nein. Alkoholische Getränke sind vom reduzierten Satz ausgenommen. Das Bier zum Mitnehmen, die Flasche Wein über die Gasse und der Drink aus dem Automaten kosten immer 8,1 Prozent. Alkoholfreie Getränke zum Mitnehmen laufen dagegen zu 2,6 Prozent.

Was gilt für Menüs mit einem Gesamtpreis?

Verkaufst du eine Kombination zu einem Gesamtpreis, darfst du sie einheitlich zum Satz der Hauptleistung abrechnen. Bedingung: Die Hauptleistung macht wertmässig mindestens 70 Prozent des Preises aus (Art. 19 Abs. 2 MWSTG).

Die Regel ist freiwillig. Sie gilt nicht, wenn der Gast die Einzelpreise sieht, also bei getrennter Abrechnung auf dem Beleg.

Gibt es eine Vereinfachung für kleine Betriebe?

Für Mischbetriebe mit höchstens 20 Sitz- oder Stehplätzen kennt die ESTV eine Pauschale von 60 Franken pro Platz und Öffnungstag zum Normalsatz. Imbissstände ziehen zuerst Alkohol, Tabak und Non-Food ab und teilen den Rest je zur Hälfte auf die beiden Sätze auf. Ob sich das für dich lohnt, klärst du am besten mit deinem Treuhänder.

Was kann sich 2028 ändern?

Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Finanzierung der 13. AHV-Rente ab. Bei einem Ja steigt der Normalsatz frühestens 2028 von 8,1 auf 8,5 Prozent und der Satz für Beherbergung von 3,8 auf 4,0 Prozent. Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent bleibt.

Der Sondersatz für Beherbergung ist im Gesetz bis Ende 2027 befristet. Der Bundesrat hat im Januar 2026 eine Verlängerung bis 2035 vorgeschlagen, das Parlament hat noch nicht entschieden.

Mit unserem Rechner Preis pro Portion siehst du, was die Sätze für deine Karte bedeuten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die MWST im Restaurant in der Schweiz?

Für Speisen und Getränke, die im Lokal konsumiert werden, gilt der Normalsatz von 8,1 Prozent.

Wie viel MWST gilt für Take-away?

Für Speisen und alkoholfreie Getränke zum Mitnehmen gilt der reduzierte Satz von 2,6 Prozent, wenn Kasse und Beleg den Verkauf als Take-away ausweisen.

Welcher Satz gilt für Hauslieferungen?

Werden Speisen geliefert und nicht beim Kunden zubereitet oder serviert, gilt der reduzierte Satz von 2,6 Prozent.

Ist Alkohol zum Mitnehmen günstiger besteuert?

Nein. Alkoholische Getränke unterliegen immer dem Normalsatz von 8,1 Prozent.

Was ist eine Konsumvorrichtung?

Tische, Stehtische, Theken und ähnliche Einrichtungen, an denen Gäste essen können. Wo es sie gibt, gilt der Verkauf in der Regel als gastgewerbliche Leistung.

Quellen

  1. MWSTG Art. 25 (SR 641.20): justement.ch/de/doc/act/ch/641_20/chap_2/sec_2/art_25
  2. MWSTG Art. 19 (SR 641.20): justement.ch/de/doc/act/ch/641_20/chap_1/sec_2/art_19
  3. MWSTV Art. 55 (SR 641.201): justement.ch/de/doc/act/ch/641_201/chap_1/sec_4/art_55
  4. ESTV: MWST-Steuersätze: www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze.html
  5. ESTV: MWST-Branchen-Info 08 Hotel- und Gastgewerbe (Kopie, Stand 5.12.2025): www.swissvat.ch/fileadmin/user_upload/MBI_08_05.12.2025.pdf
  6. BSV: Abstimmung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente: www.bsv.admin.ch/de/abstimmung-13-ahv-rente

Stand 19.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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