L-GAV 2026: Diese Mindestlöhne gelten

Wer im Schweizer Gastgewerbe arbeitet, hat Anspruch auf einen Mindestlohn nach L-GAV. Hier sind alle Stufen für 2026 und 2027.

3’713CHF Mindestlohn ohne Lehre
In 30 Sekunden
  1. Ohne Berufslehre: mindestens CHF 3’713 im Monat.
  2. Mit EFZ: mindestens CHF 4’528 im Monat.
  3. Dazu kommt ein 13. Monatslohn zu 100 Prozent.

Im Schweizer Gastgewerbe gilt 2026 ein Mindestlohn von CHF 3’713 brutto pro Monat für Mitarbeitende ohne Berufslehre. Mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) sind es mindestens CHF 4’528. Dazu kommt ein 13. Monatslohn in voller Höhe. Das regelt der Landes-Gesamtarbeitsvertrag, kurz L-GAV.

Welche Mindestlöhne gelten 2026 und 2027?

Die Löhne gelten für Vollzeit ab 18 Jahren und sind Bruttolöhne pro Monat (Art. 10 L-GAV).

Stufe Wer 2026 2027
Ia ohne Berufslehre CHF 3’713 CHF 3’735
Ib ohne Berufslehre, mit Progresso CHF 3’943 CHF 3’967
II mit EBA (zweijährige Grundbildung) CHF 4’070 CHF 4’094
IIIa mit EFZ CHF 4’528 CHF 4’555
IIIb mit EFZ und Weiterbildung nach Art. 19 CHF 4’635 CHF 4’663
IV mit Berufsprüfung CHF 5’293 CHF 5’325

Die Werte für 2027 gelten ab 1. Januar oder ab der Sommersaison. In den Stufen I, II und IIIa ist während einer Einführungszeit eine schriftlich vereinbarte Reduktion um bis zu 8 Prozent möglich.

Wie viele Stunden darf man arbeiten?

Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt höchstens 42 Stunden pro Woche, Präsenzzeit eingeschlossen. Für Saisonbetriebe sind es 43,5 Stunden, für Kleinbetriebe 45 Stunden (Art. 15 L-GAV). Als Kleinbetrieb gilt, wer höchstens vier Vollzeitangestellte oder höchstens sechs Personen mit zusammen höchstens 400 Stellenprozent beschäftigt.

Gibt es einen 13. Monatslohn?

Ja. Der 13. Monatslohn beträgt 100 Prozent eines Bruttomonatslohns (Art. 12 L-GAV). In angebrochenen Jahren gilt er anteilig. Er entfällt nur, wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit endet. Bei Stundenlohn sind es 8,33 Prozent. Ausbezahlt wird er spätestens mit dem Dezemberlohn.

Wie viele Wochen Ferien gibt es?

Mitarbeitende haben Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr, also 35 Kalendertage (Art. 17 L-GAV). Mindestens zwei Wochen müssen zusammenhängen.

Was kostet eine Stelle den Betrieb?

Zum Bruttolohn kommen der 13. Monatslohn und die Beiträge des Arbeitgebers: 5,3 Prozent für AHV, IV und EO sowie 1,1 Prozent für die Arbeitslosenversicherung bis CHF 148’200 Jahreslohn. Dazu kommen Pensionskasse, Unfallversicherung, Familienausgleichskasse und Krankentaggeld, je nach Versicherung und Kanton.

Mit unserem Personalkosten-Rechner wählst du die L-GAV-Stufe und siehst die Kosten pro Jahr, Monat und Stunde.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie 2026?

Ohne Berufslehre beträgt er CHF 3’713 brutto pro Monat, mit EFZ CHF 4’528, jeweils für Vollzeit ab 18 Jahren.

Bekommen Mitarbeitende im Gastgewerbe einen 13. Monatslohn?

Ja. Der L-GAV sieht einen 13. Monatslohn von 100 Prozent eines Bruttomonatslohns vor.

Wie viele Stunden pro Woche gelten im Gastgewerbe?

Im Durchschnitt höchstens 42 Stunden. Saisonbetriebe dürfen 43,5 Stunden, Kleinbetriebe 45 Stunden vereinbaren.

Wie viele Ferien gibt es nach L-GAV?

5 Wochen pro Jahr, davon mindestens 2 Wochen am Stück.

Steigen die Mindestlöhne 2027?

Ja, leicht. Stufe Ia steigt zum Beispiel von CHF 3’713 auf CHF 3’735.

Quellen

  1. L-GAV Art. 10: Mindestlöhne: l-gav.ch/vertrag-aktuell/iii-lohn/art-10-mindestloehne
  2. L-GAV Art. 12: 13. Monatslohn: l-gav.ch/vertrag-aktuell/iii-lohn/art-12-13-monatslohn
  3. L-GAV Art. 15: Arbeitszeit: l-gav.ch/vertrag-aktuell/iv-arbeitszeit-und-freizeit/art-15-arbeitszeit-/-ueberstunden
  4. L-GAV Art. 17: Ferien: l-gav.ch/vertrag-aktuell/iv-arbeitszeit-und-freizeit/art-17-ferien
  5. AHV/IV: Merkblatt 2.01 Beiträge, Stand 1.1.2026: ahv-iv.ch/p/2.01.d

Stand 19.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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