Allergene auf der Karte: Das gilt in der Schweiz

Du darfst Allergene mündlich erklären. Aber nur, wenn ein Hinweis darauf aufmerksam macht und dein Team die Infos wirklich hat.

14 Allergene
In 30 Sekunden
  1. Ein gut sichtbarer Hinweis sagt: Fragen Sie uns nach Allergenen.
  2. Das Personal hat die Infos schriftlich oder eine Fachperson antwortet sofort.
  3. Es geht um 14 Allergengruppen, von Gluten bis Weichtiere.

In der Schweiz musst du Allergene bei offenen Speisen nicht zwingend auf die Karte schreiben. Du darfst sie mündlich angeben. Dafür braucht es aber einen gut sichtbaren schriftlichen Hinweis, dass Gäste fragen können, und dein Personal muss die Informationen schriftlich vorliegen haben oder eine Fachperson muss sofort Auskunft geben können (Art. 5 LIV).

Was verlangt das Gesetz bei offenen Speisen?

Offene Speisen sind alles, was du nicht vorverpackt abgibst: das Menü im Restaurant, das Sandwich an der Theke, das Gebäck in der Vitrine. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) erlaubt hier zwei Wege.

  • Schriftlich: auf der Speisekarte, an der Tafel oder als Aushang.
  • Mündlich: wenn ein gut sichtbarer Hinweis zeigt, dass die Infos auf Nachfrage erhältlich sind.

Wichtig ist der Zeitpunkt. Die Informationen müssen verfügbar sein, wenn der Gast bestellt (Art. 5 Abs. 3 LIV).

Welche 14 Allergene muss ich kennen?

Anhang 6 der LIV nennt die Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können:

  1. Glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste und Hafer
  2. Krebstiere
  3. Eier
  4. Fisch
  5. Erdnüsse
  6. Soja
  7. Milch, inklusive Laktose
  8. Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse und Baumnüsse
  9. Sellerie
  10. Senf
  11. Sesam
  12. Schwefeldioxid und Sulfite über 10 mg pro kg oder Liter
  13. Lupinen
  14. Weichtiere wie Muscheln und Tintenfisch

Reicht es, wenn der Koch Bescheid weiss?

Nur wenn er sofort erreichbar ist und verlässlich Auskunft geben kann. Sicherer ist eine schriftliche Liste pro Gericht, die das ganze Team kennt. Ändert sich ein Rezept oder ein Lieferant, muss die Liste mitgehen.

Was muss sonst noch schriftlich auf die Karte?

Die Herkunft von Fleisch und Fisch sowie das Produktionsland von Brot und Backwaren musst du schriftlich angeben (Art. 39 Abs. 2 LGV). Hier reicht die mündliche Auskunft nicht.

So setzt du es im Alltag um

  • Hinweis auf jeder Karte und an der Theke, gut lesbar.
  • Allergenliste pro Gericht, im Service griffbereit.
  • Bei Rezept- oder Lieferantenwechsel sofort nachführen.
  • Dein Kassensystem oder Bestellterminal kann Allergene oft direkt anzeigen.

Häufige Fragen

Muss ich Allergene auf die Speisekarte schreiben?

Nein, nicht zwingend. Du darfst sie mündlich angeben, wenn ein gut sichtbarer schriftlicher Hinweis auf diese Möglichkeit aufmerksam macht.

Wie viele Allergene gibt es nach Schweizer Recht?

Anhang 6 der Lebensmittelinformationsverordnung nennt 14 Allergengruppen.

Wer muss die Allergen-Informationen haben?

Das Personal muss sie schriftlich vorliegen haben, oder eine fachkundige Person muss sofort Auskunft geben können.

Muss die Herkunft von Fleisch angegeben werden?

Ja. Die Herkunft von Fleisch und Fisch und das Produktionsland von Brot müssen schriftlich angegeben werden.

Quellen

  1. Lebensmittelinformationsverordnung (LIV), Art. 5, SR 817.022.16: justement.ch/de/doc/act/ch/817_022_16/chap_2/art_5
  2. LIV Anhang 6: Allergene Zutaten: justement.ch/de/doc/act/ch/817_022_16/annex_6
  3. Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), Art. 39, SR 817.02: justement.ch/de/doc/act/ch/817_02/chap_2/sec_8/art_39
  4. Kanton Graubünden: Merkblatt Kennzeichnung offener Lebensmittel: www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/alt/lebensmittel/lebensmittel/Documents/Kennzeichnung%20von%20offen%20in%20den%20Verkehr%20gebrachten%20Lebensmitteln%20de%20240731.pdf

Stand 19.10.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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