Jeder Lebensmittelbetrieb muss selbst sicherstellen, dass er das Recht einhält (Art. 26 Lebensmittelgesetz). Dazu gehören Hygiene, HACCP und Dokumentation.
Selbstkontrolle
Jeder Lebensmittelbetrieb muss selbst sicherstellen, dass er das Recht einhält (Art. 26 Lebensmittelgesetz). Dazu gehören Hygiene, HACCP und Dokumentation.
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